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Leopoldshagener
Dorf und Kirchengeschichte unter König Friedrich II. von Preußen
(1)
Etwa im Jahre 1746
wurde der Beschluss gefasst, im großen Eichenwald im Anklamer
Stadteigentum zwei Bauernsiedlungen anzulegen, die später
Leopoldshagen und
Kalkstein genannt wurden (1).
Der entsprechende Erlass des Königs vom 7.
Januar 1747 lautete:
„Demnach
S. K. Majestät Allergnädigst resolviret, die wüsten und mit Holz
bewachsenen Oderbrüche bei Stettin … in Pommern urbar zu machen
und solche zu dem Ende an
Privatpersonen, auch ganze Communen als Entrepreneurs zu 1,2 bis 3
Tausend Morgen nach eines jeden Convenienz und Vermögen gegen
10,12,15 oder mehreren Freijahren erb- und eigentümlich auf Kind-
und Kindeskinder mittelst geschlossener und von S. K. Majestät höchstselbst
confirmirter Contrakte nicht allein zu überlassen, sondern dieselben
auch von der Werb- und Enrollierung zu befreien und ihnen noch
andere Gerechtigkeiten, als Mühlen anzulegen, auch Bier zu brauen
und solches zu verschenken (2), Allergnädigst accordieren; so wird
dieses zu jedermanns Wissenschaft bekannt
gemacht und können diejenigen,
sowohl Ein- und Ausländer, als auch solche Leute, welche wegen der
Enrollierung und anderer Ursachen halber 6 Jahre lang außer Landes
gewesen und die Lust haben, auf der gleichen avantgeusen Art sich
hierselbst wieder niederzulassen, sich bei der Königlich Preußischen
Kriegs- und Domänenkammer zu Stettin melden, da
dann mit ihnen alles verabredet, geschlossen und ihnen die Örter nach
Gefallen angewiesen werden
sollen“ (3).
Auf der Grundlage dieser königlichen
Verordnung wurden die Pläne für die neuen Dörfer erarbeitet. Der
Landbaumeister K n ü p p e l fertigte einen Lageplan für die neue
Kolonie an, und am 4. Februar 1748 wurde die Order zum Aufbau des
Dorfes erlassen. Es war geplant, 30 Kolonisten anzusiedeln. Der
Aufbau des Dorfes und seine Einrichtung sollten bis 1755
abgeschlossen sein (4).
Die
neue Kolonie, vorerst Grünberg genannt, wurde als einreihiges Straßendorf
angelegt. Die Gehöfte stehen bei einem Straßendorf dicht
aneinander entlang einer Durchgangsstraße. Die Straße ist
–gleichgültig ob gerade oder leicht geschwungen verlaufend- die
Achse des Dorfes. Ein oftmals das Dorf umziehender Weg mit Hecken
hinter den Hausgärten betont den Schutzcharakter dieser
geschlossenen Siedlungsanlage. Die zugehörige Flureinteilung war
vielfach die Gewannflur mit Flurzwang (5).
Zu
beiden Seiten der sehr breiten, mit Bäumen bepflanzten Dorfstraße
wurden die Höfe angelegt. In der Mitte des Dorfes weitet sich die
Dorfstraße auf. Hier wurde später die Kirche errichtet. Daneben stehen das
Pfarrhaus, der Dorfkrug und die Schule.
Um die Kirche herum erfolgte die Beerdigung
der Toten (bis zum Jahre 1874).
Anfänglich wohnten immer
zwei Kolonisten in einem Wohnhaus. Jeder Kolonist verpflichtete sich
freiwillig, einen Ausländer, d. h. einen Nichtpreußen, als
Einlieger zu werben. Dieser erhielt sein Haus auf der gegenüberliegenden
Straßenseite (Südseite).
Alle Bewerber unterzeichneten 1748 eine
Punktation mit ihren Rechten und Pflichten.
Die
Rodung begann im Laufe des Jahres 1749. Anfangs erhielten alle
Kolonisten ein Stück gerodetes Land im Vorwerk Bugewitz, welches
sie später zurückerstatteten.
Der Magistrat überwies
den Bewerbern, 30 Kolonisten und wenig später 30 Einliegern, dass
auf den Stadteigentumsgrenzen neben dem Baneel stehende Holz in der
Gegend des untergegangenen Dorfes Grönberg, um sich dort anzubauen
und den Waldboden urbar zu machen. Von den Kolonisten
stammen 29 aus Mecklenburg-Strelitz
aus der Gegend um Woldegk, Neubrandenburg und Friedland sowie
1 aus Schwedisch-Pommern
(Johann Wessel) (6). Insgesamt waren es 362 Personen jeder der 30
Kolonisten wurde mit 30 Magdeburgischen Morgen Acker und 60
Magdeburgischen Morgen Wiese bedacht (7).
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